Immobilien-Kauf

Immobilien-Kauf-Mannheim

 

1. Die richtige Immobilie finden

Beim Kauf einer Immobilie stellt sich oft die Frage: Was ist besser - Kapitalanlage oder Eigennutzung? Die Entscheidung für den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses hängt davon ab, für welchen Zweck das genutzt werden soll. Bei einer Kapitalanlage stehen im Vordergrund: Rendite, Wertsteigerungspotenzial, Wiedervermietungs- und Verkaufswert. Wenn es um die Selbstnutzung geht, dann sind die Kriterien meist emotionaler und haben oft persönliche Vorlieben. Unsere Firma hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Immobilie. Wir vereinbaren für Sie Besichtigungstermine und unterstützen Sie bei der Auswahl.

Nach dem Sie Ihre Wahl getroffen haben, veranlassen Sie wir eine Reservierung und prüfen gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Unterlagen bezüglich der Immobilie. Dabei werden folgende Unterlagen geprüft:

  • Energieausweis
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlungsprotokolle
  • Wirtschaftsplan
  • Mietvertrags- und Versicherungsunterlagen sowie Verwaltervertrag

Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben die gewählte Immobilie zu kaufen, helfen wir Ihnen weiter mit der Finanzierung.

2. Finanzierung

Die passende Immobilie zu finden, kann schwer sein. Noch schwerer ist es, neben der passenden Immobilie die passende Finanzierung zu wählen und die richtige Abwicklung. Erst wenn alle drei Punkte erfüllt sind, kann von einem guten Kauf die Rede sein. Mit uns entscheiden Sie, ob Sie eine Finanzierung über Ihre Bank tätigen wollen oder wir Sie bei der Suche des passenden Angebots unterstützen sollen. 

Der Beurkundungstermin beim (gesetzlich zur Neutralität verpflichteten) Notar, folgt einem strikt geregelten Ablauf:

  • Verlesung des Kaufvertrages durch den Notar
  • Möglichkeit, offene Fragen zu klären
  • Unterschrift des Kaufvertrages durch Käufer, Verkäufer und Notar
3. Notarielle Beurkundung

Nach der Finanzierungszusage vereinbaren wir einen Termin bei einem Notar. An diesem Termin wird der Kaufvertrag unterschrieben. Zwei Wochen vor diesem Termin erhalten Sie einen Kaufvertragsentwurf. Sie haben dann also genügend Zeit diesen Entwurf zu kontrollieren und Rückfragen zu stellen, die wir Ihnen gerne beantworten. Für den Ablauf des Termin gibt es eine gesetzliche Regelung: Zuerst wird der Kaufvertrag durch den Notar verlesen, es gibt im Anschluss die Möglichkeit Fragen zu stellen bevor der Kaufvertrag durch den Käufer, Verkäufer und Notar unterschrieben wird. 

Der Beurkundungstermin beimNotar folgt einem gesetzlich geregelten Ablauf:

  • Verlesung des Kaufvertrages durch den Notar
  • Möglichkeit, offene Fragen zu klären
  • Unterschrift des Kaufvertrages durch Käufer, Verkäufer und Notar
4. Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein Vermerk im Grundbuch, der besagt, dass Sie der neue Eigentümer der Immobilie sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine Immobilie zum Schein mehrfach veräußert wird und der Verkäufer die mehrfachen Kaufpreiszahlungen einsteckt. Sobald die Auflassungsvormerkung vermerkt ist und vom Notar schriftlich angezeigt wurde, ist der Kaufpreis fällig. Der Kaufpreis muss dann innerhalb einer angemessenen, vorher vereinbarten Frist vom Käufer oder der finanzierenden Bank überwiesen werden. Nachdem der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat, kann der Käufer die Immobilie voll in Anspruch nehmen. 

Die Vormerkung beinhaltet:

  • Beantragung des Eintrags der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
  • Schriftliche Bekanntgabe der Auflassungsvormerkung
  • Fälligstellung des Kaufpreises
  • Überweisung des Kaufpreises innerhalb vereinbarter Frist
5. Eigentumsumschreibung

Nach der Kaufpreiszahlung des Käufers an den Verkäufer wird der Notar die Umschreibung des Eigentums beantragen. Bis das Grundbuch diesbezüglich geändert wurde, können jedoch einige Monate vergehen. Diese sogenannte Eigentumsumschreibung beinhaltet die Übernahme der Immobilie durch den neuen Eigentümer, die Beantragung der Eigentumsumschreibung durch den Notar und den Grundbucheintrag des neuen Eigentümers. 

Die Eigentumsumschreibung beinhaltet:

  • Übernahme der Wohnung zum eigenen Nutzen durch den neuen Eigentümer
  • Beantragung der Eigentumsumschreibung durch den Notar
  • Grundbucheintrag des neuen Eigentümers

Häufige Vermieterfragen

Vermieterfragen-Mannheim-Wohnung

 

Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?

Das Hausgeld besteht aus Zahlungen für die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung und Kosten für den gemeinschaftlichen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Hinter dem Hausgeld verbirgt sich also eine Zahlung eines Wohnungseigentümers an die Verwaltung des Gebäudes in dem sich die Wohnung befindet. Hintergrund dieser Zahlung ist, dass ein Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet ist, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums gemeinschaftlich zu tragen. Die Höhe des Hausgeldes richtet sich nach dem vom Hausverwalter aufgestellten Wirtschaftsplans. 

Gelten Mietverträge trotz neuem Eigentümer weiter?

Hier gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Im Falle eines Verkaufs des Gebäudes, in dem sich Ihre Mietwohnung befindet, übernimmt der neue Eigentümer Ihren bestehenden Mietvertrag. Ein Sonderkündigungsrecht des neuen Eigentümers besteht nicht, denn auch für ihn gilt das gesetzliche Kündigungsrecht. Auch eine Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn die bisherige Miete unter der ortsüblichen Miete liegt. 

Wann muss die Miete gezahlt werden?

Mietzahlungen sind in der Regel innerhalb der ersten acht Werktage eines Monats fällig. Achten Sie bitte darauf, dass zu einer vollständigen Mietzahlung auch die vertraglich vereinbarten Nebenkosten zählen. Eine Kürzung der Miete aufgrund von Mängeln oder Schäden in der Wohnung ohne vorherige Genehmigung durch uns - ist unzulässig. Eine mehrmalige unpünktliche oder unvollständige Mietzahlung kann zu einer Kündigung führen.

Muss ich Änderungen meiner persönlichen Daten melden?

Änderungen Ihrer persönlichen Daten wie z.B. Nachname, Handynummer oder Adresse teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bei einer Änderung Ihrer persönlichen Daten bitten wir Sie, die Datei “Änderung Mieterdaten” auszufüllen und uns per e-Mail an “eigentümer@ariston-gmbh.eu” zukommen zu lassen.

In meiner Wohnung ist etwas defekt, wer kommt für die Reparatur auf?

Eine pauschale Aussage, wer für Reparaturen Ihrer Wohnung zuständig ist, kann nicht getroffen werden. Der einfachste Weg ist es, uns Ihren festgestellten Reparaturbedarf mitzuteilen. Wir prüfen dann, ob die Reparatur zu Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen kann oder ob Sie für die Reparatur als Eigentümer einzeln aufkommen müssen. Stellen Sie als Eigentümer oder bei vermietetem Wohnungseigentum Ihre Mieter Reparaturbedarf fest, melden Sie den entsprechenden Bedarf per E-Mail an “mieter@ariston-gmbh.eu”. Der Verwalter wird Sie dann darüber informieren, ob die Reparatur zu Kostenlast der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfolgen hat oder ob die Reparatur von Ihnen als Sondereigentümer beauftragt werden muss.

Häufige Mieterfragen

 

Bis wann muss meine Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Die von uns erstelle Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung erhalten Sie bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Die Zahlungsfrist im Falle einer Nachzahlung durch Sie beträgt 30 Tage nach Erhalt Ihrer Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung. Kann eine Prüfung der Abrechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgen, haben Sie das Recht, Ihre Nebenkostennachzahlung unter Vorbehalt zu leisten. Sollten Sie die Nachzahlung nicht in einer Summe leisten können, bieten wir Ihnen gerne eine Ratenzahlungsmöglichkeit. 

Wo kann ich Beschwerden äußern?

Ansprechpartner für Beschwerden ist unsere Beschwerdestelle. Schildern Sie bitte den Sachverhalt so genau wie möglich, eventuell verfügen Sie auch Fotos, die uns helfen, Ihre Beschwerde besser zu verstehen. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns danach mit Ihnen in Verbindung setzen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die allen betroffenen Parteien gerecht wird und setzen alles daran, eine weiterhin gute Zusammenarbeit und ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen. 

Schicken Sie uns bitte hierfür eine e-Mail mit Erläuterung des Sachverhaltes an “mieter@ariston-gmbh.eu”.

An wen wende ich mich, wenn ein Schaden in meiner Wohnung auftritt?

Ansprechpartner für Schäden in Ihrer Wohnung ist unsere Beschwerdestelle. Für Schäden innerhalb Ihrer Wohnung, die nicht Teil der Mietsache sind, sind Sie selbst verantwortlich. Diese Schäden brauchen Sie nicht melden. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns um Folgeschäden zu vermeiden. 

In meiner Wohnung macht sich Schimmel breit - Was muss ich tun, wenn in der Wohnung Schimmel auftritt?

Auch für das Thema Schimmelbildung ist unsere Beschwerdestelle die richtige Anlaufstelle. Zögern Sie bitte auf keinen Fall, wenn Sie vermuten, dass Ihre Wohnung von Schimmel befallen sein könnte. Eine Verzögerung der Meldung macht das Ausmaß des Schimmels meistens noch schlimmer. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite. Oft reichen einige hilfreiche Tipps, um den Schimmel zu vertreiben und einer erneuten Schimmelbildung vorzubeugen. Fügen Sie bitte zu Ihrer Meldung eines Schimmelbefalls Fotos hinzu. “mieter@ariston-gmbh.eu”, um den Sachverhalt mit Fotos darzulegen.

Darf ich auf dem Balkon eine Satellitenschüssel aufstellen?

Nach der Erlaubnis des Vermieters dürfen Sie an Ihrem Balkon gerne eine Satellitenschüssel anbringen. Die Kosten für das fachgerechte Anbringen der Satellitenschüssel haben Sie zu tragen. Der Standort darf durch den Vermieter bestimmt werden und er darf keine Einschränkungen für benachbarte Wohnungen hervorrufen. Für Schäden, die durch den nicht fachgerechten Einbau einer Satellitenschüssel hervorgerufen werden, haften Sie ebenso. (Aktenzeichen: Amtsgerichts Berlin- Lichtenberg 10 C 150/02).